Arbeitsfeld Kirchenrecht

Auch in der Kirche ist es notwendig, dass staatliche und eigene Regelungen und Gesetze eingehalten werden. Deshalb braucht auch die Kirche juristische Fachleute, die sich mit so etwas auskennen. Juristinnen und Juristen in der Kirche beraten die Kirchgemeinden u.a. zum Personalrecht, in Bau- und Grundstücksfragen oder bei Finanz- und Steuerangelegenheiten.

Ausbildung: Jura-Studium

Oberkirchenrätin Antonia Elke, Leiterin des Grundstücksamtes, Jonas Göbel, Referent für Dienst- und Besoldungsrecht und Kathleen Wstphal, Referentin für Steuern und Finanzen (v.l.n.r.)